Die Patentlösung (DBP 3827630) senkt die lichtabhängigen Stromkosten nachweislich um mehr als 35%!
Überall wo Lichtquellen vorhanden sind, wie z. B. in
· Produktions-, Lager- und Ausstellungshallen
· SB-Märkten, Kaufhäuser
· Großraumbüros, Verwaltungen, Banken, Krankenhäuser
· Schulen, Sportstätten, Tennishallen
bleibt größtenteils - ohne erkennbare Notwendigkeit - bei ausreichendem Tageslichtanteil die gesamte Beleuchtung eingeschaltet. Alle Bemühungen derartigen Missständen durch Hinweise oder Reglementierungen entgegenzuwirken, schaffen nicht die gewünschte Abhilfe.